Meine Preise

 

Wenn Sie darauf gehofft haben, von mir einen kompletten Preis für Ihre gewünschte Veranstaltung bereits vorab zu erfahren, dann muss ich Sie leider enttäuschen. Das hat überhaupt nichts mit Geheimniskrämerei zu tun, sondern vielmehr damit, dass der Preis für mein DJ-Engagement von vielen verschiedenen Faktoren abhängig ist, u.a.

 

✓ Ort Ihrer Veranstaltung

✓ Datum Ihrer Veranstaltung

✓ Dauer Ihrer Veranstaltung

✓ benötigte Veranstaltungstechnik

✓ ggf. Sonderwünsche

 

All diese Informationen frage ich von Ihnen in meinem Buchungsanfrage-Formular ab, welches Sie hier finden. Nachfolgend habe ich einige wichtige Fragen zu meinen Preisen beantwortet und gebe weiterführende Informationen zu bestimmten Themen.

 

 

✚ Warum gibt es in Ihrem Angebot keine Open End-Pauschale?

 

Ganz egal wie lange Sie mich buchen: Sie brauchen keine Angst zu haben, dass ich mitten in der Nacht während der Party einfach abbaue und verschwinde. Deshalb bekommen Sie von mir einen zusätzlichen Stundenlohn genannt, welcher meist ab 01:00, 02:00 oder 03:00 Uhr greift. Der Grund dafür ist, dass ich nach mehreren hundert Veranstaltungen die Erfahrung gemacht habe, dass 90% aller Hochzeiten, Geburtstage oder Events zwischen 01:30 und 02:30 Uhr enden und nach dieser Zeit nur noch sehr wenige Partygäste vor Ort sind.

 

Es macht daher wenig Sinn, für meistens noch 6-8 Leute, die in der Stunde ein Bier oder Wein bestellen und am Tisch sitzen, zu spielen. Natürlich, es gibt auch den Fall dass die Party um diese Uhrzeit noch mit 30 Gästen und mehr tobt, alles tanzt und feiert - aber das ist wie gesagt eher selten. Im angetrunkenen Zustand wird der DJ dann meist vergessen und dann stehe ich bis 05:00/ 06:00 Uhr und lege Musik auf, der sowieso niemand mehr zuhört. Für solche Fälle habe ich die Zusatzstunden- Pauschale eingeführt - eine halbe Stunde vor Ende der vereinbarten Spielzeit komme ich auf Sie zu und frage, ob Sie zu den vereinbarten Konditionen verlängern möchten. Ist dies der Fall, dann wird weiter gespielt. Verneinen Sie, dann lassen wir die Party in die "Cool Down"-Phase übergehen und beenden wie besprochen die Feier oder das Event.

 

 

✚ Können wir vielleicht noch etwas am Preis machen?

 

Diese Frage höre ich hin und wieder mal von interessierten Kunden. Meine Antwort lautet dann immer ganz klar "Nein". Meine Preise sind vernünftig kalkuliert und werden nicht ausgewürfelt oder gar spontan entschieden. Als hauptberuflicher Discjockey für Hochzeiten und Events muss ich wie andere Arbeitnehmer und Selbstständige unter anderem für meine Krankenversicherung bezahlen, für die Rente versorgen, ich besitze eine Berufshaftpflicht- und Elektronikversicherung, eine Rechtsschutzversicherung und lege mir regelmässig neues, hochwertiges Licht- und Tonequipment zu - um nur auszugsweise Kosten zu nennen.

 

Sicherlich könnte ich "am Preis etwas machen", im Gegenzug müsste ich den Interessenten dann aber fragen, auf welche Leistung er dafür verzichten möchte. Soll ich weniger als die gewünschten Stunden spielen, kein Licht mitbringen oder die Musik über Youtube in miserabler Soundqualität auflegen? Sicherlich möchten Sie das nicht.

 

✚ Vorsicht vor den Billig-Anbietern

 

Natürlich ist es verlockend: der Nachbarsjunge möchte DJ werden und legt für 50 € auf Ihrer Hochzeitsfeier auf. Onkel Werner hat sich ein neues Keyboard gekauft und macht für 150 € den DJ und Alleinunterhalter mit Gesang. Arbeitskollege Siggi macht das schon seit Jahren und fotgrafiert sogar den ganzen Abend über für 200 € - warum also beispielsweise 690 € für DJ Starlight bezahlen?

 

Fragen Sie die eben genannten exemplarisch genannten Hobby-"Künstler" doch einmal, ob Sie mit ihrer Musiksammlung bei der GEMA lizensiert sind und ob Sie ein ordnungsgemäßes Gewerbe bei der Stadt oder Gemeinde angemeldet haben. Wie sieht es aus mit einer (Umsatz-) Steuernummer?

 

Viele dieser Anbieter, die sich selbst als professionell bezeichnen, tummeln sich auf den zahlreichen DJ-Vergleichsportalen oder in sogenannten DJ-Agenturen. Lässt Ihr Budget keine großen Sprünge für den Discjockey zu, dann sollten Sie entweder an anderer Stelle etwas sparen und gegebenenfalls aufstocken bzw. umverteilen.

 

"Hände weg!" empfehle ich Ihnen in jedem Fall dringend bei DJs, welche sich auch als Fotografen oder Videografen anbieten.

 

✚ Das Gesetz der Wirtschaft (John Ruskin)

 

"Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.

 

Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.

 

Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas besseres zu bezahlen."

 

 

✚ Wie kann ich meine Rechnung bezahlen?

 

Nach so vielen Veranstaltungen wie ich Sie in den vergangenen Jahren durchgeführt habe, hat sich bei mir folgende Praxis als gängig erwiesen: eine Anzahlung Ihrer Veranstaltung ist nicht notwendig. Die Stornogebühren regeln unser Vertrag und meine allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Etwa 14 Tage vor Ihrer Veranstaltung erhalten Sie aus meinem Büro eine ordnungsgemäße Rechnung inklusive der aktuellen Mehrwertsteuer. Den Rechnungsbetrag können Sie im Anschluss auf das angegebene Konto überweisen. Alternativ steht Ihnen die Möglichkeit der Barzahlung auf Ihrer Veranstaltung zu - diese hat dann allerdings vor Beginn meiner Spielzeit zu erfolgen (nach dem Aufbau der Veranstaltungstechnik und Standby meinerseits). Kurzfristige Sonderwünsche (nachträgliche Buchung der Ambientbeleuchtung nach Überweisung, zusätzliche Stunden usw.) werden gesondert in Rechnung gestellt und können direkt nach der Veranstaltung innerhalb von drei Werktagen überwiesen oder in bar nach Ende der Veranstaltung beglichen werden. Die Bezahlung per EC- oder Kreditkarte ist leider nicht immer möglich und abhängig von den Gegebenheiten vor Ort (Internet-Empfang). Steht ein Internetanschluss oder -empfang zur Verfügung, dann ist die Bezahlung bargeldlos möglich.

 

Ausschließlich Firmenkunden gewähre ich als Zahlungsziel die gesetzlich möglichen 30 Tage Zahlungsziel.

 

Bei Zahlungsschwierigkeiten weise ich darauf hin, dass nach der ersten Zahlungserinnerung eine zweite Mahnung (inkl. 2,50 Euro Gebühren) sowie eine dritte und letzte Mahnung (inkl. 7,50 Euro Gebühren) an den Kunden geht und anschließend das Kölner Unternehmen Euforma AG für das Forderungsmanagement in Europa meine Interessen vertritt.

 

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