Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
vom 15.11.2024
I. Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer, Oliver Plattig – DJ Oliver Plattig – Hochzeiten & Events (im Folgenden als ‚Auftragnehmer‘ bezeichnet), und dem Auftraggeber (im Folgenden als ‚Auftraggeber‘ bezeichnet) für die Buchung von DJ-Dienstleistungen, den Kauf von physikalischen und digitalen Produkten, den Verleih von Veranstaltungstechnik und die Musikproduktion eines Crazy Wedding Dance. Abweichende Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Mündliche Absprachen sind ungültig.
II. Angebot und Vertrag
Ein Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber kommt ausschließlich durch die Annahme eines schriftlich (digital) übersandten Angebots zustande. Alle vom Auftragnehmer erstellten Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum. Eine Reservierung von Terminen ohne Bestätigung des Angebots ist nicht möglich.
Der Auftraggeber kann das Angebot durch eine digitale Annahme (z. B. per E-Mail oder über ein Online-Formular) annehmen. Die Annahme muss innerhalb der genannten Gültigkeitsfrist erfolgen. Eine Auftragsbestätigung wird dem Auftraggeber nach erfolgter Annahme ebenfalls digital (z. B. per E-Mail) übermittelt. Der Vertrag kommt mit der Zusendung der digitalen Auftragsbestätigung zustande.
III. Mindestentgelt
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung im vertraglich festgelegten Rahmen. Im Falle eines Rücktritts durch den Auftraggeber gelten folgende Mindestentgelte:
Der Rücktritt des Auftraggebers ist schriftlich mitzuteilen. Sollte der Auftragnehmer nach dem Rücktritt des Auftraggebers eine andere Buchung für denselben Termin zu vergleichbaren Konditionen erhalten, entfällt das Mindestentgelt und es wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 129,00 € (inkl. MwSt.) fällig.
IV. Rücktritt durch den Auftragnehmer
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftragnehmer ist aus den folgenden Gründen möglich:
1. Krankheit, Unfall oder höhere Gewalt
Sollte der Auftragnehmer aufgrund von Krankheit, Unfall, Tod oder höherer Gewalt verhindert sein, die vereinbarte Leistung zu erbringen, verpflichtet er sich, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren und einen geeigneten Ersatz-DJ zu finden. Dieser muss zu denselben vertraglichen Bedingungen die Veranstaltung übernehmen. Etwaige Mehrkosten für den Ersatz-DJ trägt der Auftragnehmer.
Im Falle eines Unfalls oder Todes des Auftragnehmers übernimmt eine vom Auftragnehmer benannte vertretungsberechtigte Person die Benachrichtigung des Auftraggebers und die Kommunikation bezüglich des Ersatzes. Diese Person wird dem Auftraggeber umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, nach dem Vorfall, alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen.
2. Unvorhergesehene private oder berufliche Verpflichtungen
Sollte der Auftragnehmer durch unvorhersehbare private oder berufliche Umstände verhindert sein, den Vertrag zu erfüllen, verpflichtet sich der Auftragnehmer ebenfalls, den Auftraggeber spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden des Problems zu informieren und einen geeigneten Ersatz-DJ zu organisieren, der zu den gleichen Konditionen die Veranstaltung durchführen kann.
Kann der Auftragnehmer keinen akzeptablen Ersatz-DJ finden oder lehnt der Auftraggeber den vorgeschlagenen Ersatz ab, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass ein Mindestentgelt (siehe III.) und weitere Kosten anfallen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Betrag (sofern eine freiwillige Vorauszahlung geleistet wurde) vollständig zurückerstattet. Ein Anspruch auf Schadensersatz, der über die Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge hinausgeht, besteht nicht.
Der Rücktritt des Auftragnehmers muss in allen Fällen schriftlich erfolgen. Sollte der Rücktritt aufgrund von Krankheit des Auftragnehmers notwendig werden, ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Der Auftraggeber kann den angebotenen Ersatz-DJ bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung ablehnen und den Vertrag ohne Kosten stornieren.
V. Zahlungsmodalitäten und Schweigepflicht
Der Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich, über die vereinbarte Vergütung Stillschweigen zu bewahren.
1. Privatpersonen
Der Auftragnehmer übersendet dem Auftraggeber spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung eine Rechnung über den vertraglich vereinbarten Gesamtbetrag. Dieser Betrag ist bis spätestens einen Tag vor der Veranstaltung auf das angegebene Konto des Auftragnehmers zu überweisen. Sollte keine Überweisung vorab getätigt werden, erfolgt die Zahlung des Betrages nach dem Aufbau der Veranstaltungstechnik, abweichend nach dem Eintreffen des Auftraggebers vor Ort, bar in voller Höhe. Nachträglich vereinbarte Sonderleistungen sowie zusätzliche Einsatzstunden werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt und sind in bar am Ende der Veranstaltung oder per Überweisung innerhalb von 3 Werktagen zu begleichen.
2. Gewerbliche Auftraggeber
Für gewerbliche Auftraggeber gilt ein Zahlungsziel von fünf Werktagen nach Durchführung der Veranstaltung. Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens fünf Werktage nach der Veranstaltung auf das angegebene Konto des Auftragnehmers zu überweisen. Bei späterer Zahlung behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß § 288 BGB zu berechnen. Nachträglich vereinbarte Sonderleistungen sowie zusätzliche Einsatzstunden werden dem Auftraggeber ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt und sind innerhalb der gleichen Frist (5 Werktage) zu begleichen.
VI. GEMA
Die Verantwortung für die Prüfung der GEMA-Pflichtigkeit der Veranstaltung liegt beim Auftraggeber. Etwaige anfallende GEMA-Gebühren sind vom Auftraggeber zu tragen und direkt an die Gesellschaft zu entrichten. Der Auftragnehmer hat seine Musiksammlung ordnungsgemäß bei der GEMA nach dem Tarif VR-Ö lizensiert.
VII. Bewirtungskosten
Der Auftraggeber übernimmt die Kosten für die Bewirtung des Auftragnehmers, bestehend aus einfachem Essen und nicht-alkoholischen Getränken. Alternativ ist eine Bewirtungspauschale in Höhe von 39,00 Euro (inkl. MwSt.) zu entrichten.
VIII. Technische Voraussetzungen
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit eine Ton- und Lichtanlage im vertraglich festgelegten Umfang gegen Entgelt zur Verfügung. Für den Aufbau der Technik sind ordnungsgemäß gesicherte Steckdosen erforderlich. Die Steckdosen müssen den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen, insbesondere der DIN VDE 0100, und über eine ausreichend abgesicherte Stromversorgung verfügen (mindestens 16 Ampere, getrennte Stromkreise bei hoher Leistungsanforderung) Die notwendigen Absprachen mit dem Veranstaltungsort übernimmt der Auftragnehmer.
Für öffentliche Veranstaltungen stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Technical Rider zur Verfügung, in dem die spezifischen technischen Voraussetzungen und Anforderungen festgelegt sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die im Technical Rider genannten Voraussetzungen sicherzustellen.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt der Auf- und Abbau der Licht- und Tontechnik direkt vor und nach dem DJ-Einsatz. Dafür muss der kürzeste Transportweg vom Parkplatz zum Veranstaltungsort für den Auftragnehmer frei zugänglich sein. Hindernisse für den Transport, wie Treppen oder längere Transportwege, sind dem Auftragnehmer vor Vertragsschluss mitzuteilen. Sollten vor Ort nicht angezeigte Schwierigkeiten auftreten, wird nach vorheriger Mitteilung an den Auftraggeber eine Pauschale von 69,00 Euro (inkl. MwSt.) fällig.
Falls am Veranstaltungsort kein unentgeltlicher Parkplatz für den Auftragnehmer verfügbar ist, sind etwaige Parkgebühren vom Auftraggeber gegen Vorlage eines Nachweises zu erstatten.
IX. Haftung
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden am Equipment des Auftragnehmers, die durch ihn selbst, seine Gäste oder andere Personen, die die Veranstaltung besuchen, verursacht werden. Darüber hinaus haftet der Auftraggeber für Personen- und Sachschäden, die während der Veranstaltung entstehen, es sei denn, diese wurden durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, die Sicherheit des Auftragnehmers während der Veranstaltung zu gewährleisten.
Wird bei der Veranstaltung zusätzliche Veranstaltungstechnik auf Wunsch des Auftraggebers genutzt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine virtuelle Kaution in Höhe von 250,00 € (inkl. MwSt.) im Kundenkonto des Auftraggebers zu hinterlegen. Diese Kaution dient zur Absicherung gegen Diebstahl oder Beschädigung der betreffenden Geräte.
Im Falle von Diebstahl oder Beschädigung verpflichtet sich der Auftraggeber, bis zu einem Betrag von 250,00 € (inkl. MwSt.) für Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten aufzukommen. Sollte keine Beschädigung oder Verlust eintreten, wird die virtuelle Kaution hinfällig und es entsteht keine Zahlungspflicht.
X. Haftungsausschluss für den Erfolg der Darbietung
Der Auftragnehmer ist in der Gestaltung, Auswahl der Musik und Darbietung seines Programms frei, soweit nicht schriftlich etwas anderes mit dem Auftraggeber vereinbart wurde (z.B. Playlisten). Der Auftragnehmer garantiert nicht den Erfolg oder das Gelingen der künstlerischen Darbietung. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Veranstaltungstechnik (z. B. Ton- und Lichtanlagen) aufgrund von Anforderungen des Veranstaltungsorts oder anderen Umständen nicht in optimaler Weise bereitgestellt werden kann. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt und besteht unabhängig vom Erfolg der Darbietung.
XI. Höhere Gewalt und behördliche Anordnungen
Kann der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung aufgrund von Umständen, die außerhalb seiner Verantwortung liegen (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfälle oder -schwankungen etc.), nicht erbringen, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz oder Zurückhaltung bzw. Minderung der vereinbarten Gage.
Wird eine Veranstaltung durch eine behördliche Anordnung (z. B. Bundes-, Landes- oder kommunale Behörde) untersagt und ist eine Durchführung daher nicht möglich, entfällt die Pflicht zur Zahlung des unter Punkt III. genannten Mindestentgelts. Diese Regelung gilt nicht, wenn die Veranstaltung durch eine Reduzierung der Gäste- oder Teilnehmerzahl dennoch durchgeführt werden kann. Ein Anspruch auf eine Mindestanzahl an Gästen besteht generell nicht.
XII. Gewährleistung der Veranstaltungsdurchführung und Salvatorische Klausel
Der Auftraggeber versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder rechtlich unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine rechtswirksame Regelung ersetzt, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck möglichst nahekommt.
Mit der Übermittlung der digitalen Auftragsbestätigung schließt der Auftraggeber gemäß dem vorliegenden Angebot einen rechtsverbindlichen Vertrag mit dem Auftragnehmer.
XIII. Verkauf und Versand von Produkten
1. Vertragsabschluss und Preise
Der Kaufvertrag für den Erwerb von Produkten (einschließlich Büchern und digitalen Produkten wie PDF-Dokumenten) des Auftragnehmers kommt zustande, sobald der Auftraggeber eine Bestellung über die Webseite des Auftragnehmers abschickt und eine entsprechende Auftragsbestätigung digital übermittelt wird. Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Zahlung und Versand
Die Zahlung erfolgt nach den auf der Webseite angebotenen Zahlungsmethoden. Der Versand der physischen Produkte erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Die Versandkosten werden
während des Bestellvorgangs angezeigt und sind zusätzlich zum Kaufpreis zu zahlen. Bei digitalen Produkten erfolgt die Lieferung nach vollständiger Zahlung direkt in digitaler Form via
Downloadlink.
3. Lieferzeit und Verfügbarkeit
Die Lieferzeit für physische Produkte hängt von der Verfügbarkeit der Produkte und dem Bestimmungsort ab. Bei Verzögerungen wird der Auftraggeber umgehend informiert. Sollte ein Produkt nicht
lieferbar sein, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
Bei digitalen Produkten erfolgt die Lieferung in der Regel sofort nach Zahlungseingang, sofern die Datei verfügbar ist. Der Auftraggeber wird über die Bereitstellung der Datei zum Download
informiert.
4. Widerrufsrecht
Für den Kauf von physischen Produkten besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware. Um den Widerruf auszuüben, muss der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich
informieren. Der Auftraggeber trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.
Bei digitalen Produkten, wie z.B. PDF-Dokumenten, erlischt das Widerrufsrecht nach Beginn des Downloads, sofern der Auftraggeber vorab ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Lieferung des
digitalen Produkts begonnen wird und er darüber informiert wurde, dass das Widerrufsrecht dadurch erlischt.
5. Haftung und Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Für Mängel, die durch unsachgemäße
Behandlung durch den Auftraggeber entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.
XIV. Musikproduktion Crazy Wedding Dance
1. Leistungsumfang und Bestellung
Der Auftragnehmer bietet die digitale Musikproduktion "Crazy Wedding Dance" an, bei der individuelle Songs für Hochzeitseröffnungstänze produziert und als MP3-Dateien zur Verfügung gestellt werden.
Der Auftraggeber bestellt diesen Service durch das Ausfüllen und Absenden eines Formulars auf der Webseite des Auftragnehmers.
2. Bezahlung und Lieferung
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Vorauszahlung des vereinbarten Betrags. Nach Zahlungseingang erstellt der Auftragnehmer die finale MP3-Datei und stellt sie dem Auftraggeber digital zur
Verfügung. Vor der Bezahlung erhält der Auftraggeber eine MP3-Datei des fertigen Projekts in niedriger Soundqualität zur Voransicht.
3. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an der MP3-Datei ausschließlich für den privaten Gebrauch, wie etwa die Aufführung des Songs bei einer Hochzeit. Eine
kommerzielle Nutzung oder Verbreitung der Datei ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers untersagt.
4. Gewährleistung und Haftung
Nach Erhalt der fertigen MP3-Datei hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Änderungen oder Anpassungen. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Verletzung seiner Pflichten beruhen. Eine Rückgabe oder Rückerstattung des Kaufpreises ist nach Übermittlung der finalen MP3-Datei ausgeschlossen, da es sich um eine individuelle Dienstleistung
handelt.
XV. Verleih von Veranstaltungstechnik
1. Vertragsabschluss und Preise
Der Verleihvertrag für Veranstaltungstechnik kommt zustande, sobald der Auftraggeber die Bestellung über die Webseite oder in anderer schriftlicher Form aufgibt und eine entsprechende Bestätigung
durch den Auftragnehmer erfolgt. Die Preise für den Verleih von Veranstaltungstechnik verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Kosten für Transport, Auf- und Abbau sowie
für eventuelle Schäden oder Verlust der Geräte werden gesondert berechnet.
2. Leistungsumfang und Übergabe
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die vereinbarte Veranstaltungstechnik (z.B. Ton- und Lichtanlagen, LED-Spots, Lautsprecher) im vertraglich festgelegten Umfang zur Verfügung. Die Übergabe
der Geräte erfolgt an dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt und Ort. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Geräte nach der Übergabe in Augenschein zu nehmen und eventuelle Mängel sofort zu melden.
Die Veranstaltungstechnik bleibt während des Mietzeitraums Eigentum des Auftragnehmers.
3. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Veranstaltungstechnik sachgemäß zu behandeln und nur für die vereinbarten Zwecke zu nutzen. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Geräte ordnungsgemäß
installiert und betrieben werden. Für den Transport, Auf- und Abbau der Technik ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber trägt sämtliche Risiken,
die im Zusammenhang mit der Veranstaltungstechnik entstehen, ab dem Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rückgabe der Geräte.
4. Rückgabe und Haftung
Die Rückgabe der Veranstaltungstechnik erfolgt nach der Veranstaltung zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Geräte in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Für Schäden,
Verlust oder Diebstahl der Geräte haftet der Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt auch die Kosten für notwendige Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen, die durch unsachgemäße Nutzung oder durch Dritte
verursacht wurden.
5. Kaution
Der Auftragnehmer kann eine Kaution für den Verleih der Veranstaltungstechnik verlangen. Diese wird bei der Übergabe der Geräte fällig und dient der Absicherung gegen Schäden oder Verlust. Die Höhe
der Kaution richtet sich nach dem Wert und der Anzahl der verleihbaren Geräte und wird im Vertrag festgelegt. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Geräte wird die Kaution vollständig zurückerstattet,
abzüglich eventueller Reparatur- oder Ersatzkosten.
6. Versicherung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine geeignete Versicherung für die gemietete Veranstaltungstechnik abzuschließen, um gegen Schäden, Verlust oder Diebstahl während der Mietdauer abzusichern. Der
Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht werden.
XVI. Preisänderungen und Anpassung der Kosten
1. Preisanpassungen im Einklang mit der Wirtschaftslage
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Preise für die angebotenen Dienstleistungen (z.B. DJ-Service, Veranstaltungstechnikverleih, etc.) anzupassen, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen signifikant ändern. Eine Preisänderung kann insbesondere dann erfolgen, wenn sich relevante Faktoren wie Inflation, Lohnkosten, Materialkosten oder andere marktwirtschaftliche Indizes verändern.
2. Obergrenze der Preissteigerung
Die Anpassung erfolgt auf Grundlage des Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes oder eines vergleichbaren wirtschaftlichen Index, der die allgemeine Preisentwicklung widerspiegelt. Sollte der VPI um mehr als 5% seit Vertragsschluss steigen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung um den entsprechenden Prozentsatz zu erhöhen. In jedem Fall ist die Preissteigerung auf maximal 10% innerhalb eines Jahres begrenzt.
3. Mitteilung und Recht auf Rücktritt
Eine Preisänderung wird dem Auftraggeber mindestens (z.B. 30 Tage) vor der Veranstaltung schriftlich oder digital mitgeteilt. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preisänderung ohne zusätzliche Kosten zu kündigen. Eine Weiterführung des Vertrages nach der Mitteilung gilt als Zustimmung zu der Preisanpassung.
4. Fester Preis für gebuchte Veranstaltungen
Für bereits gebuchte Veranstaltungen gilt der zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarte Preis, sodass es für bestätigten Buchungen keine nachträgliche Preisänderung gibt.
XVII. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der ausschließliche Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Potsdam, soweit gesetzlich zulässig.
Oliver Plattig
Michendorf, den 15. November 2024
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